Teichordnung


  • Nach Erscheinen des Besitzers ist sofort die Tageskarte zu holen.
  • Zur Ausübung der Fischerei sind gültige Papiere erforderlich und immer mitzuführen, sowie auf Verlangen vorzuweisen (Fischereilizenz, Tageskarte).
  • Das Übertragen von Tageskarten ist verboten!
  • Fischen nur mit einer Angelrute und einem Angelhaken! Das gesamte Spinnfischen sowie das Fischen mit Lebendköder ist verboten.
  • Für Kinder bis 12 Jahre gilt die Kinderkarte. Pro Kind und Kinderkarte ist 1 Angelrute erlaubt.
  • Anfüttern ist ebenfalls verboten!.
  • Gefangene Störe, sowie Karpfen über 4 kg müssen sofort und schonend zurück gesetzt werden.
  • Das Verstecken von Fischen oder das Verbringen weiterer Fische zum Auto gilt als Diebstahl und wird angezeigt.
  • Die Teichanlage und der Angelplatz ist sauber zu halten. Sämtlicher Unrat ist wieder mitzunehmen.
  • Fischen ist nur bei Tageslicht gestattet!
  • Überschreitet der Fischer seine Stückzahl, nimmt er es seinen Kameraden. Es wird laut Fischerkarte eingesetzt. Jeder Fischer hat das Recht, wenn ein anderer die Stückzahl überschreitet, das zu melden.
  • Für gestohlenes oder in Verlust geratenes Eigentum (Angeln, Ausrüstung etc.) wird keine Haftung übernommen.
  • Jeder Fischer oder Besucher betritt das Gelände auf eigene Gefahr! Für etwaige Personenschäden wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Dem Besitzer, seinen Angehörigen und den Aufsichtsorganen sind die Fischereipapiere auf Verlangen vorzuweisen. Weiters sind diese berechtigt die Angelruten, die gesamte Ausrüstung, sowie das Gepäck und das Fahrzeug des Lizenznehmers zu kontrollieren. Ein Verweigern dieser Kontrolle wird als Schuldeingeständnis gewertet und führt ausnahmslos zum sofortigen Entzug der Fischereiberechtigung (Tageskarte).